Ohrloch stechen
Ohrstecker – Ein Schmuckstück mit langer Tradition
Schon vor tausenden Jahren haben sich Menschen im alten China mit Ohrsteckern und Ohrringen geschmückt und so ihren Status zur Geltung gebracht. Gleiches galt für die Ägypter, die Griechen und die Römer. Ebenso lange wie die Schmuckstücke selbst gibt es die Tradition, sich Ohrlöcher stechen zu lassen, um die Kleinode zu befestigen. Bis heute haben die traditionsreichen Schmuckstücke nichts an ihrer Beliebtheit eingebüßt.
Das Stechen der ersten Ohrlöcher ist durchaus ein wichtiges Ereignis. Deshalb suchen viele Menschen den Rat medizinisch versierter Fachleute. In unserer Apotheke sind Sie dafür in guten Händen: Gerne informieren wir Sie, was Sie über das fachgerechte Ohrlochstechen und die entsprechende Nachsorge wissen müssen. Schönheit und Gesundheit gehen bei uns Hand in Hand.
Der Stechvorgang wird mit modernen und hygienischen Ohrlochstechsystemen durchgeführt, ganz schmerz – und komplikationslos.
Zeitaufwand: 15-20 Minuten
Ihre persönliche Vorbereitung
Allergien
Es ist wichtig, dass Sie allfällige Allergien ansprechen. Reagieren Sie oder jemand aus ihrer Familie z.B. auf Nickel, Hausstaub, Arznei- oder Desinfektionsmittel?
Gold bevorzugen
Unterstützen Sie den Heilungsprozess, indem Sie antiallergische und hautfreundliche Schmuckstücke wählen. Setzen Sie auf hochwertiges Material wie Chirurgenstahl (Medizinalstahl), Titan oder Echtgold. Nickel (weit verbreitet für Reissverschlüsse, Knöpfe, Brillen) erzeugt bei vielen Menschen Allergien. Wir raten deshalb davon ab.
Richtiger Zeitpunkt
Die Erstohrringe sollten während der Heilphase nicht entfernt werden. Die Ferienzeit eignet sich ideal dazu.
Bei sämtlichen von uns eingesetzten Erstohrringen können Sie darauf vertrauen, dass diese antiallergisch und hautfreundlich sind, den Höchstwert der EU-Nickelverordnung deutlich unterschreiten und daher bestens für das Ohrlochstechen geeignet sind.
Weitere informationen
Altersregelung
Minderjährige (unter 18 Jahren) müssen eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung vorlegen. Bei Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren muss ausserdem ein/e Erziehungsberechtigte/r beim Ohrlochstechen anwesend sein. Ein gesetzliches Mindestalter für Ohrlochstechen gibt es nicht. Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte dürfen den für ihr Kind besten Zeitpunkt selbst bestimmen. In unserer Apotheke stechen wir die Ohrlöcher erst ab einem Mindestalter von 4 Jahren. Falls das Kind zu unruhig ist und sich immer bewegt, brechen wir das Ohrlochstechen aus Sicherheitsgründen ab. Wir behalten uns vor, die geöffneten Ohrring Packungen zu verrechnen.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns in der Apotheke, wir beraten Sie gerne.
Weitere Infos über das Ohrlochstechen finden Sie auf ohrlochstechen.info
Dieser Service ist gegen Voranmeldung in der Apotheke Wyss in Baden möglich. Hier können Sie einen Termin mit uns vereinbaren:
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